Bitte nicht ohne Autopiloten
Ein Widerspruch
Von der beyond-flora GmbH erreichte mich ein Newsletter mit dem Betreff: «Das Bauchgefühl ist wie der Autopilot!». Obwohl ich mit dem grundsätzlichen Inhalt des Beitrags einverstanden bin, erlaube ich mir den Widerspruch um den Vergleich zum Autopiloten.
Der dem Newsletter zugrundeliegenden Text von Jessica Grund-Grube und Rupert Fey führt aus, dass es der grösste Fehler im Management sei, im Geschäft auf Autopilot zu laufen. Dies führe am Jahresende nicht nur zur mentalen Erschöpfung, sondern auch zu immer ähnlichen Ergebnissen. Schliesslich bringe uns der Autopilot ja immer ans gleiche Ziel. Aber in Zeiten voller Veränderungen reiche das nicht.
Aus meiner eigenen Erfahrung ist das Gegenteil der Fall. Wer jemals in einer unberechenbaren Situation ohne Autopilot unterwegs war, weiss, wie viel anspruchsvoller es ist, ohne diese wertvolle Unterstützung neue Orientierung zu erlangen. Erst der Autopilot schafft Kapazität und Ressourcen, um die von den Autoren genannten drei Impulse einigermassen entspannt zu bearbeiten und zusätzliche Perspektiven einzuholen.
Selbstverständlich ist der Autopilot ein Instrument, das immer wieder auf einen neuen Kurs und frische Ziele eingestellt wird – genauso wie das eigene Bauchgefühl. Wer sein Unternehmen jedoch nicht so organisiert, dass eine Form von Autopiloten phasenweise für Kontinuität und Freiraum sorgt, verliert rasch den Weitblick und gerät leicht in Überforderung. Ohne Autopilot kommt es fast unweigerlich zu einem Zickzackkurs, der für alle Beteiligten verwirrend ist und wenig Glaubwürdigkeit vermittelt. Ein Autopilot ermöglicht besonders unter herausfordernden Bedingungen klar definierte Momente der Kursanpassung und für Aussenstehende nachvollziehbare Richtungswechsel.
In diesem Sinne danke ich dem Team von beyond-flora GmbH für deren immer wieder inspirierende «Kopfdünger» mit grünen Impulsen. Aber bitte, verteuft mir nicht den Autopiloten. Ich bin manchmal wirklich gerne ohne Letzteren unterwegs. Auf dessen Unterstützung grundsätzlich verzichten zu wollen, wäre jedoch fahrlässig – sowohl in der Luft als auch im bodenständigen Unternehmensumfeld.
Untenstehend der betreffende Newsletter vom 12. April 2026:




